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Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst

Der Durchschnittsverdienst ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), allerdings ohne Berücksichtigung der Auszubildenden. Solange die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern nicht angeglichen sind, wird der Durchschnittsverdienst für beide Gebiete getrennt ermittelt. Für das Jahr 2006 liegt das Durchschnittsentgelt bei: Alte Bundesländer 29.304? (jährlich), 2.450? (monatlich) Neue Bundesländer 25.758? (jährlich), 2.065? (monatlich). Bei der Rentenberechnung wird für jedes Kalenderjahr das individuelle Arbeitsentgelt eines Versicherten zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten ins Verhältnis gesetzt.
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