- Ablaufleistung
- Abrechnungsverband, Gewinnverband
- Abschlusskosten
- Aktienfonds
- Aktueller Rentenwert
- Altersrente für Frauen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- Alterssicherung der Landwirte
- Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG)
- Altersvermögensgesetz
- Altersversorgung, private
- Altersvorsorge, betriebliche
- Altersvorsorge, private
- Angestellte / Arbeiter
- Anlageformen, begünstige
- Anlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren
- Anrechnungszeiten
- Anzeigepflicht, vorvertragliche
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitseinkommen
- Arbeitsentgelt
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfall
- Aufschubzeit
- AVB
- BAFin
- BAV
- Begünstigte Personen
- Beispielrechnungen
- Beitragsbemessungsgrenzen
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Beitragsfreie Zeiten
- Beitragsfreistellung
- Beitragsgeminderte Zeiten
- Beitragsleistung
- Beitragspflichtiges Entgelt
- Beitragsrückgewähr
- Beitragssatz
- Beitragszahler
- Beitragszahlung, laufende
- Beitragszahlungsdauer
- Beitragszeiten
- Beitragszuschuss
- Belegungsfähiger Gesamtzeitraum
- Berechnungsfaktor 200
- Berechtigter
- Berücksichtigungszeiten
- Berufsausbildung
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
- Berufsunfähigkeitsrente
- Beschäftigte, geringfügig
- Beschäftigung, versicherungspflichtige
- Besteuerung
- Betriebliche Altersversorgung
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- Bindefrist
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesbahn-Versicherungsanstalt
- Bundesknappschaft
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Deckungskapital
- Deckungsstock
- Direktgutschrift
- Direktversicherung
- Drei-Säulen-System
- Drei-Schichten Modell
- Durchschnittsbeitrag
- Durchschnittsentgelt / Durchschnittsverdienst
- Durchschnittsverdiener
- Dynamik, Dynamisierung, automatische Anpassung
- Eckrentner
- Entgeltpunkt
- Ersatzzeiten
- Ertragsanteil
- Erwerbsminderung
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeit
- Erziehung mehrerer Kinder
- Erziehungsrente
- Förderungsberechtigter
- Fortführung, beitragsfreie
- Freibetrag (Rente wegen Berufsunfähigkeit)
- Freibetrag (Waisenrenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)
- Freistellungsauftrag
- Freiwillige Versicherung
- Freiwilliger Beitrag
- Fremdrenten
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschegesetz
- Generationenvertrag
- Geringfügige Beschäftigung
- Geringverdienergrenze
- Gesamtleistungsbewertung
- Gesamtzeitraum, belegungsfähiger
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- Gesundheitsprüfung
- Gewinnanteile, Überschussanteile
- Halbjahresmethode
- Halbwaisenrente
- Handwerksrolle
- Hauptversicherung
- Hausgewerbetreibende
- Haushaltshilfe
- Hinterbliebenen-Zusatzversicherung
- Hinterbliebenenrente
- Hinzuverdienstgrenzen
- Hinzuverdienstgrenzen für die Regelaltersrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
- Hinzuverdienstgrenzen für Witwen-/Witwerrente
- Höchstbeitrag
- Invalidenversicherung
- Kalenderjahrmethode
- Kapitaldeckungsverfahren
- Kapitalentnahme für Wohneigentum
- Kapitalertragsteuer
- Kapitalwahlrecht
- Kindererziehungszeit
- Kontenklärung
- Krankengeld
- Krankenkassen
- Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
- Kündigung durch Versicherer, außerordentliche
- Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
- Künstlersozialkasse
- KVDR
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Leibrente
- Lohnabzugsverfahren
- Lohnersatzleistung
- Lohnfortzahlung
- Mindestbeitrag
- Mindesteigenbeitrag
- Mindestrente
- Mischfonds
- Obliegenheiten
- Pauschalbeiträge
- Pflege, nicht erwerbsmäßig
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)
- Pflegerentenversicherung, selbstständige
- Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge
- Pflichtversicherung Selbstständiger
- Private Altersversorgung
- Punktesystem
- Ratenzuschlag
- Rechnungszins, Rechnungszinsfuß
- Regelaltersrente
- Regelbeitrag
- Rehabilitation
- Rendite
- Rente wegen Alters
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen Todes
- Rente, aufgeschobene
- Rente, dynamische
- Rentenabschlag
- Rentenartfaktor
- Rentenauskunft
- Rentenbescheid
- Rentenfonds
- Rentenformel
- Rentengarantiezeit
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentenversicherung
- Rentenversicherung, fondsgebundene
- Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
- Rentenversicherung, private
- Rentenversicherungsträger
- Rentenwert, aktueller
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rückkauf
- Rückkaufswert
- Rückstellung
- Rücktritt des Versicherers
- Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers
- Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
- Schulbesuch und Studium
- Schwangerschaft / Mutterschaft
- Schwankungsreserve
- Sofortrente
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgabenabzug
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sterbetafel
- Sterbewahrscheinlichkeit
- Steuerersparnis
- Steuerersparnis durch Beiträge
- Steuerliche Förderung (gemäß AVmG)
- Tarif
- Teilrente
- Überschussanteile
- Übertragung
- Umlageverfahren
- Unterjährige Zahlungsweise
- Unwiderrufliches Bezugsrecht
- VAG
- Verbraucherinformationen
- Verdienst, geringfügiger
- Vererbung
- Versichertenrente
- Versicherungskarte
- Versicherungskonto
- Versicherungsverlauf
- Versorgungsausgleich
- Versorgungskapital
- Versorgungslücke
- Versorgungswerke, berufsständische
- Versorgungsziel
- Vertrauensschutz
- Vollwaisenrente
- Waisenrente
- Wartezeiten
- Wehr- und Zivildienst
- Witwen-/Witwerrente, kleine
- Witwen-Witwerrente, große
- Zeiten, beitragsfreie
- Zeiten, beitragsgeminderte
- Zeiten, rentenrechtliche
- Zertifizierung
- Zertifizierungskriterien
- Zugangsfaktor
- Zulage
- Zurechnungszeit
Eckrentner
Der Eckrentner ist eine für statistische Vergleichszwecke (allgemeines Rentenniveau) erfundene Musterperson. Sie ist 65 Jahre alt, hat 45 Jahre lang gearbeitet und über diesen gesamten Zeitraum hinweg Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Der Verdienst des Eckrentners während seines gesamten Arbeitslebens entspricht dem durchschnittlich gezahlten Bruttogehalt/-lohn. So erreicht beispielsweise ein Versicherter, dessen Biografie mit dem Standardrentner übereinstimmt, eine Monatsrente von 1.175,85 Euro in West- und 1.033,65 Euro in Ostdeutschland (Stichtag: 1. Juli 2004). Da bereits heute in die Rente eintretende Beitragszahler durchschnittlich drei Jahre weniger eingezahlt haben, ist das Konstrukt des Eckrentners als viel zu positive Vergleichsgröße umstritten.
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Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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