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Ertragsanteil

Der Ertragsanteil wird bei der Besteuerung von Renten herangezogen (Ausnahme: Renten aus Altersvorsorgeverträgen gemäß Altersvermögensgesetz, 2001).
Der Ertragsanteil stellt gewissermaßen den Zinsanteil der Rente dar. Wie hoch der Ertragsanteil der Rente ist, hängt vom Alter zu Beginn der Rentenzahlung ab. Je früher der Beginn, desto höher ist der Ertragsanteil.
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