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Rentenberater

Rentenversicherung

Rentenberater

Ein Rentenberater handelt stets in Ihrem Interesse und unabhängig von Versicherern. Dies wird dadurch gewährleistet, dass er von Ihnen auf Honorarbasis für seine Beratung bezahlt wird und nicht von einer Versicherungsgesellschaft. Dabei kann er, ähnlich einem Steuerberater, für ein Unternehmen sowie für Sie als Privatperson tätig sein.

Hauptaufgabe eines Rentenberaters ist es, Ihre Ansprüche, in Bezug auf das Renten- bzw. Sozialversicherungsrecht, zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Darüber hinaus unterstützt und berät er Sie zum Beispiel bei der Antragstellung, Kontenerklärung, sowie weiteren Fragen des Sozialversicherungsrechts.

Besonders hilfreich wird ein Rentenberater für Sie, wenn Ihnen von Ihrem Sozialversicherungträger ein Antrag nicht bewilligt wurde oder eine Leistung verwehrt wird. In diesem Fall kann der Rentenberater mit seiner Fachkenntnis des Renten- bzw Sozialversicherungsrechts den Sachverhalt für Sie nochmals prüfen und gegebenenfalls in Ihrem Namen Widerspruch einlegen.