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Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die GRV war und ist bislang die tragende Säule der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen aller Versicherten und vom Beitragssatz. Aktuell gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,5% (Stand: Januar 2006). Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.
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