Riester-Rente
Renditestarke Altersvorsorge durch staatliche FörderungEingeschränkte Flexibilität
Die Riester-Rente galt bislang häufig als zu kompliziert und unflexibel. Mit einigen Änderungen im Jahr 2005 sind jedoch einige bürokratische Hürden gefallen. Musste man bislang jedes Jahr einen eigenen Antrag stellen, um die staatliche Förderung zu erhalten, können Anleger ihre Anbieter (also Bank oder Versicherung) zur Übernahme der staatlichen Föderung bevollmächtigen.
Vereinheitlicht wurde auch der Mindestbetrag, der seit 2005 60 Euro beträgt.
Und: Der Staat hat darauf geachtet, den Verbraucherschutz bei der Riester-Rente zu stärken. Anbieter von Riester-Produkten müssen Ihre Kunden künftig regelmäßig über Anlagemöglichkeiten und -risiken informieren.
Weniger Kriterien: Der Gesetzgeber hat außerdem den Kriterienkatalog zur Riester-Rente verringert. Bisher musste ein Altersvorsorgevertrag elf Kriterien erfüllen, damit der Kunde die staatliche Förderung auch erhielt. Jetzt sind es nur noch fünf Kritierien - die Riester-Rente ist damit deutlich flexibler und einfacher zu handhaben geworden.
