Riester-Rente
Renditestarke Altersvorsorge durch staatliche FörderungDie Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Zusatzrente mit lebenslanger Rentenzahlung und dient der Schließung der Rentenlücke im Alter.
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Riester Rente – Reform 2005/2006
Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird in der Zukunft nicht mehr ausreichen. Daher gibt es seit 2002 die Riester-Rente, die Ihnen ermöglicht die persönliche Vorsorgelücke zu schließen.
Seit Anfang 2005 hat das Altersvermögensgesetz die Zertifizierungskriterien vereinfacht, damit mehr Bürger davon profitieren können. Zudem besteht die Möglichkeit, sich ab Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Kapitals in einem Betrag auszahlen zu lassen.
Auch 2006 wurde eine Neuregelung eingeführt – die Unisex-Tarife. Dabei erhalten alle Frauen und Männer bei gleichem Betrag die selben Leistungen.
Seit Anfang 2005 hat das Altersvermögensgesetz die Zertifizierungskriterien vereinfacht, damit mehr Bürger davon profitieren können. Zudem besteht die Möglichkeit, sich ab Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Kapitals in einem Betrag auszahlen zu lassen.
Auch 2006 wurde eine Neuregelung eingeführt – die Unisex-Tarife. Dabei erhalten alle Frauen und Männer bei gleichem Betrag die selben Leistungen.
Wer wird gefördert?
Die Riester-Rente als zusätzliche private Altersvorsorge wird jedem empfohlen, der noch nicht über 55 Jahre alt ist. Die Förderung der Riester Rente kann von jedem pflichtversicherten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. mehr
