Spiegel Online (10. Oktober 2006)
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hund und Pferd verursachen jedes Jahr mehr als 100.000 Unfälle.Schützen Sie sich!
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Hund oder Pferd bei Dritten einen Schaden verursachen, für den Sie haftbar gemacht werden.
Spiegel Online (10. Oktober 2006)
Unser Service für Sie
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Vorteile der Tierhalterhaftpflicht
- ersetzt Kosten der durch Tiere verursachten Schäden
- absolutes Muss für jeden Tierhalter
- schützt Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen
- übernimmt Gefährdungshaftung als Tierhalter
- übernimmt Haftung des kurzzeitigen Tierhüters
- hoher Versicherungsschutz zu kleinen Preisen
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| Häufig gestellte Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung (FAQ) |
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Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: transparent Maklerservice GmbH . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9 , per email an service@transparent.de bzw. per Post: transparent Maklerservice GmbH , Schlesische Strasse 27 , 10997 Berlin . |
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Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz. |
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Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter). Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter). |
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Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden. |
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Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. |
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Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden. |
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Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden). |
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Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr. |
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Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert. |
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Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw. Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar. |
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Ist bei einigen Gesellschaften versichert. |
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Ein genereller Leinenzwang besteht prinzipiell bei keiner Gesellschaft, da das unzulässig ist (vorausgesetzt kein Kampfhund). |
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Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers. Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig. |
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Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss. Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft. |
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Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes. Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft. |
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Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn. Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft. |
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Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen): Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino. |
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Dr. Werner beantwortet gerne Ihre Fragen
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beratung aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland leider nicht möglich ist und wir Ihre Fragen daher eventuell nur eingeschränkt telefonisch beantworten können.
0800 300 300 9
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Haftungsfalle Hund und Pferd
Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Hund und Pferd Dritten zufügen - mit Ihrem ganzen Vermögen. Genauso wichtig für die private Haftpflichtversicherung ist daher die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdebesitzer. Ein unglücklicher Unfall kann für den Tierhalter den finanziellen Ruin bedeuten. mehr
Die Hundeversicherung
Der Hund als Freund des Menschen ist seit Jahrhunderten nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Dabei vergessen viele, dass er nicht nur treuer Begleiter, sondern auch Tier ist und daher noch immer unberechenbar bleibt. Beißt dieser zu oder läuft vor ein Auto kann dies bleibende Schäden und horrende Kosten auf den Schultern seines Besitzers hinterlassen. Eine Hundehaftpflicht kann hier helfen. mehr
Die Pferdeversicherung
Der Traum eines eigenen Pferdes kann schnell in einem Alptraum des Pferdebesitzers enden. Viel zu oft wird dabei nicht bedacht, wie wichtig es ist den Schäden durch einen Unfall oder Ausbruch des Pferdes vorzubeugen. Bedenken Sie, dass die Absicherung des Pferes nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Bei Schäden springt hier nur die Reiterhaftpflicht ein. mehr