Als Halter eines Hundes haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
Die unbegrenzte Haftung bezieht sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ein Personenschaden entsteht, wenn beispielsweise ein Fußgänger durch den Biss Ihres Hundes verletzt wird. Sachen können beschädigt werden, wenn Ihr Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Zu Vermögensschäden zählen der Verdienstausfall eines Geschädigten, Kosten für Mietwagen oder Pflegepersonal und vieles mehr.
Ihre private Haftpflichtversicherung greift bei solchen Schäden durch Ihren Hund nicht. Jedoch können Sie sich mit einer speziellen Haftpflichtversicherung für Hunde absichern. Mit relativ niedrigen Versicherungsbeiträgen kann ein potentiell hoher Schaden abgedeckt werden.
Abhängig ist der Versicherungsbeitrag für die Hundehaftpflicht-Versicherung auch meist von der Rasse des Hundes. Als Kampfhund geltende Rassen sind nicht bei jedem Versicherungsunternehmen versicherbar. Haben Sie mehrere Hunde, müssen Sie dies der Versicherung unbedingt melden. Jedes Tier muss dann in den Vertrag aufgenommen werden.
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