Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hund und Pferd verursachen jedes Jahr mehr als 100.000 Unfälle.Schützen Sie sich!
- Wer ist für meinen Antrag der Ansprechpartner?
- Warum sind einige Beiträge so günstig?
- Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
- Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
- Wer ist versichert?
- Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
- Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
- Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
- Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
- Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
- Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
- Wo gilt der Versicherungsschutz?
- Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
- Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
- Leinenzwang
- Kampfhunde
Über uns
Vertragdetails
Leistungsumfang
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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten. Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail:
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Fax: +49 30 3198619-11
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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?
Im Vergleich zum normalen Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler sind wir als Internetmakler nicht nur an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden, was uns ermöglicht, frei und unabhängig für jede Versicherungssparte ständig den jeweils günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herauszufiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.
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3. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Der Besitzer eines Tieres haftet für alle Schäden, die das eigene Tier anrichtet. Dabei kommt es nicht auf das Verschulden des Tierhalters an. Das Problem für den Tierbesitzer besteht in der sogenannten Gefährdungshaftung. Allein die Tatsache, dass er ein Tier hält, begründet die Haftung des Tierhalters. Jeder, der eine besondere Gefahr schafft und damit die Allgemeinheit gefährdet, so schreibt der Gesetzgeber vor (§ 833 BGB), muss alle damit verbundenen Risiken tragen soll. Einen großen Teil dieser Risiken können Sie aber über eine Tierhaftpflichtversicherung absichern. Sie zahlt im berechtigten Schadensfall nicht nur für den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Insofern ist der Abschluss einer solchen Versicherung sehr sinnvoll und wird auch von Tierschutzvereinen und vom Verbraucherschutz entsprechend empfohlen.
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4. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Tiere handeln instinktiv, sind manchmal unberechenbar. So kann ein Hund auf der anderen Straßenseite bewirken, dass Ihr Liebling nicht mehr zu halten ist. Ihr Pferd erschrickt, scheut, bricht aus und verursacht einen Verkehrsunfall? Da Sie als Tierhalter automatisch der Gefährdungshaftung unterliegen, haften Sie für alle Schäden, die das eigene Tier anderen Personen oder Sachen zufügen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt in diesen Fällen ein und zahlt für den entstandenen Schaden.
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5. Wer ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. Da das Tier und nicht der Halter versichert ist, gilt der Versicherungsschutz auch für andere Personen, die Ihren Hund in Obhut nehmen. Folglich sind der Lebenspartner, die Kinder sowie auch Freunde und Nachbarn mitversichert, wenn Sie Ihr Tier hüten. Der Versicherungsschutz gilt aber auch für die Welpen und Fohlen der versicherten Tiere bis zum Alter von 12 Monaten.
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6. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Berechtigte Schadenersatzansprüche, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen, zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung aus. Das können Personen- Sach- oder auch Vermögensschäden sein.
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7. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
In der Haftpflichtversicherung ist der eigene Schäden generell nicht versicherbar. Das gilt auch für die Tierhaftpflichtversicherung. So können die finanziellen Folgen der Beissattacke des eigenen Hundes in Haus, Wohnung oder an Familienmitglieder nicht versichert werden.
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8. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Der Biss-Schaden des Hundes oder der Ausschlag des Pferdes sind wohl die typischsten Personenschäden, die durch Tiere verursacht werden. In der Tierhaftpflichtversicherung sind diese Schäden mit allen finanziellen Folgen versichert, aber nur dann, wenn es sich um Fremdschäden handelt.
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9. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
In der Tierhaftpflichtversicherung sind Sachschäden, die Ihr Tier verursacht hat, immer Schäden an bestimmten Sachen. Das kann das zerrissene Hosenbein nach einem Hundebiss sein oder das zerbeulte Auto nach dem Ausschlagen Ihres Pferdes. Diese Schäden sind versichert, wenn es sich um fremde Schäden handelt.
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10. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Schäden, die weder den Sach- noch den Personenschäden zuzuordnen sind, werden fast immer Vermögensschäden sein. Wenn z.B. durch das Fehlverhalten Ihres Hundes ein Geschäftsmann nicht pünktlich den Geschäftsabschluss tätigen kann, so entsteht durch entgangenen Gewinn ein Vermögensschaden, der bis zu einer bestimmten Höhe versichert ist.
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11. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Schäden an gemieteten Sachen werden als Mietsachschäden bezeichnet und sind in der Haftpflichtversicherung generell nicht versicherbar. Ein Mietsachschäden entsteht, wenn Ihr Hund die Türen der Mietwohnung zerkratzt oder den vom Vermieter eingebrachten Spannteppich verunreinigt. Diese Schäden werden vom Versicherer prinzipiell als Eigenschäden betrachtet und sind daher in der Regel nicht versichert. Einige Versicherer gewähren aber bei entsprechenden Beitrag Versicherungsschutz.
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12. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Zeit, außerhalb aber nur bis zu einem Jahr.
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13. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Jedes Tier muss unter Angabe der Rasse einzeln versichert werden. Bei den meisten Versicherern erhalten Sie Rabatt, wenn mehrere Tiere versichert werden.
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14. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversicherte Risiken. Für Hunde, Pferde, Schlangen und Raubkatzen benötigen Sie aber eine Tierhaftpflicht-Versicherung.
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15. Leinenzwang
Der Gesetzgeber sieht keinen allgemeinen Leinenzwang vor. Insofern ist der Leinenzwang für die Versicherungen auch nicht relevant. Ausnahme sind die Kampfhunde, für die Leinenzwang vorgesehen ist.
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16. Kampfhunde
Rottweiler, Dobermänner und Kampfhunde sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als Kampfhunde gelten: American Pit Bull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, American Staffort Terrier bzw. American Staffordshire Terrier, American Bulldog, Bandog, Bordeaux Dogge bzw. Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash) Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Pitbull, Rhodesian Ridgeback, Tosa-Inu... sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Einige Versicherer bieten aber speziell Tarife für Kampfhunde an.