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Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung

Beachten Sie, dass die Versicherungen in der privaten Unfallversicherung von folgenden Altersgrenzen ausgehen:

·Die Kinder-Unfallversicherung beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Geburt.
·Ab dem 10. Lebensjahr sind Vergiftungen in der Kinder-Unfallversicherung nicht mehr eingeschlossen.
·Bis maximal zum 16. Lebensjahr können Kinder in die Kinder-Unfallversicherung eintreten.
·Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Kinder-Unfallversicherungstarif und eine Umstellung auf den Erwachsenentarif wird nötig.
·Sie können höchsten bis zum 63. Lebensjahr Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr abschließen.
·Ab dem 65. Lebensjahr können Sie einen Neuabschluss für die private Unfallversicherung nur noch mit Beitragszuschlag oder Leistungseinschränkung (Wegfall der Mehrleistungen) eingehen.
·Ab dem 75. Lebensjahr können Risiko-Unfallversicherungen nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch fortgeführt werden.

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