- Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung
- Änderung der Berufstätigkeit
- Angebotsformen der privaten Unfallversicherung
- AUB
- Ausschlüsse
- BAFin
- Bedingungen
- Bergungskosten
- Berufsgenossenschaft
- Berufskrankheiten
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- BfA
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dauernd Pflegebedürftige
- Dynamik
- Erweiterung des Unfallbegriffes
- Familienunfallversicherung
- Gefahrengruppen
- Geisteskranke
- Geltungsbereich
- Genesungsgeld
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Gliedertaxe
- Invalidität
- Invaliditätsleistung
- Kinderunfallversicherung
- Kosmetische Operation
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfe
- Leistungsarten (PUV)
- Luftfahrtpool
- Luftfahrtunfallversicherung
- Mehrleistung
- Nicht versicherbare Personen
- Obliegenheiten
- Progression
- PUV
- Rehabilitation
- Sonderausgabenabzug
- Steuerliche Behandlung
- Tagegeld
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Unfallbegriff
- Unfallverhütung
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
- Vergiftungen
- Versicherbare Personen
- Vorerkrankung
- Vorinvalidität
- Vorsorgeaufwendungen
- Zahlungsweise
Berufsgenossenschaft
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) zahlt der Arbeitgeber.
Es gibt einige Berufszweige, in denen Sie auch als Selbstständiger kraft Gesetzes versichert sind, z.B. Landwirte, Gärtner, Küstenfischer, Küstenschiffer, Künstler und Artisten.
Jede Berufsgenossenschaft hat eine eigene Satzung. Daraus können sich Leistungs- und Beitragsunterschiede ergeben.
Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auf Antrag. Die Versicherungssummen können bis zur Höchstgrenze der betreffenden BG selbst bestimmt werden
(§ 85 SGB VII).
Es gibt einige Berufszweige, in denen Sie auch als Selbstständiger kraft Gesetzes versichert sind, z.B. Landwirte, Gärtner, Küstenfischer, Küstenschiffer, Künstler und Artisten.
Jede Berufsgenossenschaft hat eine eigene Satzung. Daraus können sich Leistungs- und Beitragsunterschiede ergeben.
Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auf Antrag. Die Versicherungssummen können bis zur Höchstgrenze der betreffenden BG selbst bestimmt werden
(§ 85 SGB VII).
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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