Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bezahlt bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall stehen. Sprich: Auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit oder auf dem Rückweg ist der der Angestellte oder der freiwillig versicherte Selbstständige versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für den Unternehmer Pflicht. Er muss sie für seine Angestellten abschließen bei den staatlichen Trägern, den Berufsgenossenschaften. Im Privatleben bezahlt sie allerdings nicht. Hier ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll.
Bei der Auswahl günstiger und guter Unfallversicherungen helfen spezielle Vergleichsrechner im Internet weiter. Achten Sie dabei darauf, dass Sie das Produkt nicht überladen, sondern in seinen Leistungen sehr einfach halten.
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Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beratung aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland leider nicht möglich ist und wir Ihre Fragen daher eventuell nur eingeschränkt telefonisch beantworten können.
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