- Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung
- Änderung der Berufstätigkeit
- Angebotsformen der privaten Unfallversicherung
- AUB
- Ausschlüsse
- BAFin
- Bedingungen
- Bergungskosten
- Berufsgenossenschaft
- Berufskrankheiten
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- BfA
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dauernd Pflegebedürftige
- Dynamik
- Erweiterung des Unfallbegriffes
- Familienunfallversicherung
- Gefahrengruppen
- Geisteskranke
- Geltungsbereich
- Genesungsgeld
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Gliedertaxe
- Invalidität
- Invaliditätsleistung
- Kinderunfallversicherung
- Kosmetische Operation
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfe
- Leistungsarten (PUV)
- Luftfahrtpool
- Luftfahrtunfallversicherung
- Mehrleistung
- Nicht versicherbare Personen
- Obliegenheiten
- Progression
- PUV
- Rehabilitation
- Sonderausgabenabzug
- Steuerliche Behandlung
- Tagegeld
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Unfallbegriff
- Unfallverhütung
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
- Vergiftungen
- Versicherbare Personen
- Vorerkrankung
- Vorinvalidität
- Vorsorgeaufwendungen
- Zahlungsweise
Invaliditätsleistung
Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauernden Beeinträchtigung hrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Haben Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung als Rente erbracht.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Liegt eine Invalidität vor, entsteht ein Anspruch auf Kapitalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten Summe.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Liegt eine Invalidität vor, entsteht ein Anspruch auf Kapitalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten Summe.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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