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Kurkostenbeihilfe

Wenn Sie unfallbedingt innerhalb von drei Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegen, sind die Mehrkosten, die die Gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt, versicherbar. Teilweise gibt es Angebote, die die versicherte Summe unabhängig von den tatsächlichen Kosten auszahlen.

Die Kurkostenbeihilfe wird nicht von allen Versicherungen angeboten.

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