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Rehabilitation

Das Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wiedereingliederung von Verunfallten in den Berufsalltag. Folgende medizinische Leistungen stehen zur Verfügung und werden von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) getragen:

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
· Arznei und Verbandmittel
· Heilmittel einschließlich Krankengymnastik, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
· Ausstattung mit künstlichen Körperteilen, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung, sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel
· Belastungserprobung und Arbeitstherapie
· Gewährung von Pflege

Soweit erforderlich, wird die Heilbehandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einem Krankenhaus oder in einer Kur- oder Spezialeinrichtung gewährt. Heilbehandlung wird auch dann gewährt, wenn für die Gefahr besteht, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.

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