- Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung
- Änderung der Berufstätigkeit
- Angebotsformen der privaten Unfallversicherung
- AUB
- Ausschlüsse
- BAFin
- Bedingungen
- Bergungskosten
- Berufsgenossenschaft
- Berufskrankheiten
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bezugsrecht
- BfA
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dauernd Pflegebedürftige
- Dynamik
- Erweiterung des Unfallbegriffes
- Familienunfallversicherung
- Gefahrengruppen
- Geisteskranke
- Geltungsbereich
- Genesungsgeld
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Gliedertaxe
- Invalidität
- Invaliditätsleistung
- Kinderunfallversicherung
- Kosmetische Operation
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfe
- Leistungsarten (PUV)
- Luftfahrtpool
- Luftfahrtunfallversicherung
- Mehrleistung
- Nicht versicherbare Personen
- Obliegenheiten
- Progression
- PUV
- Rehabilitation
- Sonderausgabenabzug
- Steuerliche Behandlung
- Tagegeld
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Unfallbegriff
- Unfallverhütung
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
- Vergiftungen
- Versicherbare Personen
- Vorerkrankung
- Vorinvalidität
- Vorsorgeaufwendungen
- Zahlungsweise
Sonderausgabenabzug
Die private Unfallversicherung (PUV) bietet auch Steuervorteile. So können Sie die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Beachten Sie jedoch, dass bei vielen Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Sozialversicherung die abzugsfähigen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind.
Gezahlte Kapitalleistungen aus der PUV sind einkommenssteuerfrei.
Besteht eine PUV mit "Rund um die Uhr Versicherungsschutz" (also nicht nur für den beruflichen Bereich), können Sie 50% der Beiträge als Werbungskosten geltend machen.
Beachten Sie jedoch, dass bei vielen Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Sozialversicherung die abzugsfähigen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind.
Gezahlte Kapitalleistungen aus der PUV sind einkommenssteuerfrei.
Besteht eine PUV mit "Rund um die Uhr Versicherungsschutz" (also nicht nur für den beruflichen Bereich), können Sie 50% der Beiträge als Werbungskosten geltend machen.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.