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Unfallversicherung

Unfallversicherung

Sichern Sie sich und Ihre Familie vor den Folgen eines Unfalles

 

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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?

In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten. Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail: ,

 

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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?

Im Vergleich zum normalen Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler sind wir als Internetmakler nicht nur an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden, was uns ermöglicht, frei und unabhängig für jede Versicherungssparte ständig den jeweils günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herauszufiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.

 

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3. Was ist unter einem Unfall zu verstehen?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (Unfallereignis). Ein Unfall kann aber auch dann vorliegen, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

 

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4. Warum sollten Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden?

Ein Unfall kann jederzeit und überall passieren. Am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin oder auf dem Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Statistisch gesehen kommt es aber sehr viel häufiger außerhalb der Berufswelt zu Unfällen. So geschehen zwei von drei Unfällen in der Freizeit, beim Sport, zu Hause oder im Urlaub, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutz. Jährlich passieren etwa 8 Millionen Unfälle in Deutschland. Jeder zehnte Bundesbürger erleidet im Laufe seines Lebens einen Unfall. Durch eine private Unfallversicherung können Sie Unfälle zwar nicht verhindern, aber Sie können die oftmals erheblichen finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, rund um die Uhr und das sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.

 

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5. Warum ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?

Das Problem ist, dass Kinder und Jugendliche in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung haben. Sie sind in der Beziehung ungeschützt und im Schadensfall ein Leben lang finanziell von den Eltern abhängig. Daher ist die private Unfallversicherung die einzige Möglichkeit, Kinder gegen lebenslange Folgen von Unfällen abzusichern.

 

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6. Wo liegt der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Unfallversicherung leistet nur bei Invalidität nach einem Unfall. Dabei wird in der Regel die vereinbarte Deckungssumme entsprechend dem Invaliditätsgrad vom Unfallversicherer einmalig ausgezahlt. Dagegen zahlt im Leistungsfall eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorher vereinbarte Monatsrente, wenn eine Berufsunfähigkeit (in der Regel mindestens 50%) eintritt, die sowohl Folge eines Unfalls sein kann aber auch infolge einer Krankheit verursacht sein kann.

 

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7. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Versicherung?

In der Unfallversicherung ist eine Altersbegrenzung wegen des wechselnden Risikos für den Versicherer immer vorhanden. Die meisten Tarife sind auf das Aufnahmeendalter 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt. Es gibt aber eine Reihe spezieller Seniorenangebote, für die Personen, die in diesem Alter eine Unfallversicherungsschutz wünschen. Diese Senioren- Unfallversicherungen sind in der Regel viel besser auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe ausgerichtet.

 

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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Wahl der Deckungssumme, die sogenannten Invaliditätsgrundsumme, hängt in erster Linie sowohl vom Einkommen als auch vom gewohnten Lebensstandard ab. Bei einer berufstätigen Person sollte die Unfallversicherung für den Fall abgeschlossen werden, dass Sie von einem Tag auf den anderen sich in einer invaliden Lebenssituation befinden. Dafür sind in der Regel hohe Geldbeträge notwendig, um notwendige Umbauten in der Wohnung oder im Haus vorzunehmen. Als Faustregel gilt etwa die Summe von fünf Brutto-Jahresgehälter als Deckungssumme zu versichern. Empfehlenswert ist dabei auch eine Progression zu vereinbaren, damit besonders schwere Unfälle besser abgesichert sind. Besonders Kinder sollten immer ausreichend hoch versichert sein, da die Leistungen aus der Unfallversicherung u.U. ausreichen müssen, um auch die Lebenshaltungskosten ein Leben lang zu decken. Daher emfiehlt es sich eine Deckungssumme von mindestens 200.000 € bei einer möglichst hohen Progression oder eine hohe Unfallrente abgzuschließen.

 

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9. Was ist unter einer Progression zu verstehen?

Progression bedeutet in der Unfallversicherung, dass die Auszahlungsleistung nach einem Unfall proggressiv ansteigt, d.h. je schwerer die Verletzung und je höher der Invaliditätsgrad, um so höher sind die Geldleistungen. Insofern hat der Einschluss einer Progression den Vorteil, dass die wirklich hohen finanziellen Unfallfolgen für die Betroffenen besser abgesichert sind. Andererseits kann auch die versicherte Invaliditätssumme niedriger gewählt werden, was wiederum den Beitrag senkt. Fast alle Unfallversicherer bieten über die Invaliditätsgrundsumme hinaus zusätzlich eine Progression an, die meistens zwischen 200 und 500 % liegt.

 

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10. Was ist in der Unfallversicherung nicht versichert?

Nach den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung sind einige Unfallrisiken nicht versicherbar. Das gilt für Unfälle infolge von: Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (auch Trunkenheit), vorsätzlich ausgeführte oder versuchte Straftaten, Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, Kernenergie, führen von Luftfahrzeugen, Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen. Des weiteren sind nicht versichert: Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind, Gesundheitsschäden durch Strahlen, durch Infektionen, Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, außer bei Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Darüber hinaus sind ausgeschlossen: krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden, Bauch- und Unterleibsbrüche.

 

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11. Wann und wo gilt eine Unfallversicherung?

Unabhängig davon, ob der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit geschieht, gilt der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr.

 

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12. Was ist nach einem Unfall zu beachten?

Nach einem Unfall müssen Sie so schnell wie möglich den Unfallversicherer informieren. Sie erhalten von dort eine Unfallanzeige, in der Sie möglichst vollständig den Unfallhergang schildern, Verletzungen und behandelnde Krankenhäuser und Ärzte anzeigen und schnellstens an den Versicherer zurücksenden müssen. Ein tödlicher Unfall muss innerhalb von 48 Stunden der Versicherung angezeigt werden.

 

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13. Welche Leistungsarten können Sie in der privaten Unfallversicherung vereinbaren?

Da in der privaten Unfallversicherung die Invalidität, d.h. die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalles, Hauptgegenstand des Versicherungsschutzes ist, ist die wichtigste Leistungsart auch die Invaliditätsleistung. Diese kann mit anderen Leistungsarten kombiniert werden. So kann eine Todesfall-Leistung, Krankenhaustagegeld und ein Übergangsleistung vereinbart werden. Kosmetische Operationen, Kurbeihilfen sowie Bergungskosten sind in vielen Tarifen in den Versicherungsschutz bereits eingeschlossen. Besonders für Kinder zu empfehlen, ist es auch möglich eine Unfallrente in den Vertrag mit einzubeziehen.

 

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14. Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?

Bedingungsgemäß erhalten Sie bei folgenden Sportarten keine Deckung: Fallschirmspringen, Fliegen eines Luftfahrzeuges (als Pilot), Paragliding, Drachenfliegen, Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen. Gegen Zuschlag ist allerdings Versicherungsschutz bei einigen Gesellschaften möglich. Freizeitsportler dagegen sind in der Regel versichert.

 

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15. Wer bestimmt den Grad der Invalidität und was ist eine Gliedertaxe?

Den Grad der Invalidität eines Unfallverletzten bestimmen in der Regel der behandelnde Arzt oder von der Versicherungsgesellschaft beauftragte Ärzte. Vom Unfallversicherer wird dann anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt, wie hoch die Entschädigungsleistung ist. Jedem Körperteil sind in der Gliedertaxe bestimmte Prozentsätze zugewiesen, die zwischen den Unfallversicherern aber differieren können. Viele Versicherer bieten verbesserte Gliedertaxen, d.h. ein höherer Invaliditätsgrad für die gleiche Verletzung, führt dann auch zu einer höheren Geldleistung. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen. Dem Chirurgen oder Geiger, der einen Daumen verloren hat, kann so beispielsweise eine 100 %ige Invalidität anerkannt werden.

 

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16. Was müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten?

Da sich durch einen Berufswechsel die Tarifierungsgrundlage verändern kann, ist dieser dem Unfallversicherer anzuzeigen. Das gilt besonders bei einem Wechsel von einer bislang nichtkörperlichen Tätigkeit zu einer körperlich oder handwerklich betonten Arbeit. Die Veränderung der berufsbedingten Risiken führen in diesen Fällen erfahrungsgemäß auch zur Erhöhung des Unfallrisiko. Daher muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden.

 

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17. Wann erhalte ich Leistungen?

Wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sind, werden die Leistungen aus der Unfallversicherung fällig.