Versicherungen
Kündigung
Die Kündigung eines Vertrags richtet sich auch in der Versicherungs- und Anlagebranche nach entsprechenden Kündigungsfristen. So ist beispielsweise die Kündigung der Kfz-Versicherung bei vielen Anbietern für Ende November eines Jahres möglich. Der Baufinanzierungsvertrag kann realistischerweise auch erst nach zehn Jahren gekündigt werden, sonst wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Kein Wunder also, dass der festgelegte Termin für die Kündigung für die Kfz-Versicherung gerade Ende November viel Werbung für das Produkt bringt. Bei der Baufinanzierung ist es eigentlich aus Kundensicht noch besser: Wer einen 15-jährigen Vertrag abschließt, hat trotzdem qua Gesetz nach Ablauf der ersten zehn Jahren dann jedes Jahr das Recht, ohne Vorfälligkeitsentschädigung auszusteigen. Sprich: Als kluger Hausbauer schließen Sie mindestens für 15 Jahre ab, weil Sie so ganz in Ruhe eine zinsgünstige Phase für die Anschlussfinanzierung abwarten können.
Bei beiden Produkten gilt: Ein Vergleich ist sinnvoll, denn dadurch kann sehr viel Geld gespart werden. Spezielle Konditionenrechner im Internet sind dabei behilflich.
