Gebäude­versich­erung

Unverzichtbarer Schutz für Hausbesitzer

Auch wenn die Gebäudeversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollten Eigenheimbesitzer auf sie nicht verzichten. Ihre umfassenden Leistungen schützten schon so manchen Versicherten vor den finanziellen Ruin. Im Folgenden können sich Interessierte umfassend zu den wichtigsten Aspekten und Fragen zur Wohngebäudeversicherung informieren.

Umfasst geschützt beim Schaden durch Leitungswasser und Co.

Die Gebäudeversicherung, die auch Wohngebäudeversicherung oder Hausversicherung genannt wird, ist für Hauseigentümer, Vermieter und Unternehmen wichtig. Denn richten Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schäden am Gebäude an, müssen die Besitzer dafür aufkommen. Brennt beispielsweise das komplette Eigenheim ab oder richtet Leitungswasser einen besonders schweren Schaden an, liegen die dadurch entstandenen Kosten nicht nur im sechsstelligen Bereich. Auch die finanzielle Existenz des Eigentümers kann dann auf dem Spiel stehen. Doch auch bei kleineren Beschädigungen, etwa einem Wasserschaden durch Rohrbruch, ist die Versicherung hilfreich.

Elementarschäden versichern

Elementarschäden, die etwa durch Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck verursacht werden, müssen separat versichert werden. Diese Leistungen sind nur noch bei alten DDR-Verträgen in einer normalen Gebäudeversicherung inbegriffen.

Eine Versicherung für alles: Schutz fürs Haus aus einer Hand

Manchmal wird die Hausversicherung als verbundene Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Darunter ist zu verstehen, dass die Versicherung vor mehreren Gefahren schützt. Während Versicherte in der Vergangenheit beispielsweise eine separate Leitungswasserversicherung, Feuerversicherung und eine Versicherung gegen Sturmschäden für ihr Haus vereinbart haben, kombiniert die Gebäudeversicherung diese Leistungen. Die Kosten hängen dabei unter anderem vom Standort des Gebäudes und den gewünschten Versicherungsleistungen ab.

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht, auch wenn dies in der Politik immer wieder zur Diskussion steht. Einige Bundesländer wie Sachsen koppeln jedoch ihre Hilfen bei Flutkatastrophen daran, ob Betroffene eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben.

Die Gebäudeversicherung ist auch für eine Eigentumswohnung nicht vorgeschrieben. In der Regel zahlen Eigentümer allerdings über das sogenannte Hausgeld Beiträge an die Eigentümergesellschaft und sind so abgesichert.

Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hauskauf?

Wechselt der Eigentümer, etwa durch einen Hauskauf, wird die Versicherung automatisch auf den neuen Besitzer übertragen. Die Gebäudeversicherung kann allerdings nach dem Eigentümerwechsel innerhalb eines Monats gekündigt werden. So haben Versicherte die Chance, gegebenenfalls nach einem Angebot mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis zu suchen. Auf dieses sollte auch beim Ferienhaus oder Wochenendhaus bzw. bei einem leerstehenden Haus besonders geachtet werden. Da hier ein höheres Einbruchsrisiko durch die nur temporäre Nutzung des Gebäudes besteht, sind die Kosten der Versicherung vergleichsweise hoch.

Eine Gebäudeversicherung für das Gartenhaus muss hingegen nicht extra vereinbart werden, solange es auf dem gleichen Grundstück steht. In der Regel ist dieses durch den bestehenden Vertrag für das Hauptgebäude mitversichert. Wichtig ist allerdings, dass die Gartenlaube explizit im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Wer sein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage hat, sollte sich erkundigen, ob es über den Verein versichert werden kann. Andernfalls ist eine zusätzliche Versicherung empfehlenswert.

Gebäudeversicherung: Was ist versichert?

Wichtig ist: Eine Gebäudeversicherung kommt nur für versicherte Schäden am Gebäude und an festinstallierten Objekten wie einer Zentralheizung auf. Für den beweglichen Hausrat muss eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sollte also auslaufendes Leitungswasser im Zuge eines Rohrbruchs Feuchtigkeitsschäden an der Gebäudewand verursachen, springt die Gebäudeversicherung ein. Für die beschädigte Waschmaschine müssen sich Betroffene an ihre Hausratversicherung wenden.

Wohngebäudeversicherung ohne Selbstbeteiligung wählen?

Eine Selbstbeteiligung ist nur dann sinnvoll, wenn sich die Versicherungskosten dadurch spürbar reduzieren. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass der Selbstbehalt nicht zu hoch angesetzt ist. Außerdem sind Festbeträge statt prozentualer Beteiligungen empfehlenswert. Ein Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent des Schadens klingt bei einer Summe von 1.000 Euro nicht viel. Bei einer Schadenssumme von mehreren zehntausend Euro stellt diese Vereinbarung jedoch schon einen deutlichen finanziellen Einschnitt dar.

Was bedeutet der Wert 1914?

Der Versicherungswert 1914 ist für Hausbesitzer besonders wichtig, um eine sogenannte Unterversicherung zu vermeiden. Würde diese eintreten, müssten sich Versicherte abhängig vom Grad der Unterversicherung an den entstandenen Kosten beteiligen, da die Versicherung den Schaden nur anteilig erstattet.

Um den Wert 1914 zu ermitteln, brauchen Hauseigentümer zwei Faktoren: den Neubauwert ihres Haus, der sich aus der Summe von Baukosten und Baunebenkosten zusammensetzt, und den Baupreisindexes des Jahres, in dem die Immobilie erbaut wurde. Diese Größe wird vom Statischen Bundesamt bekanntgegeben und dazu genutzt, um die Entwicklung der Bauleistungskosten widerzuspiegeln.

Gleitender Neuwertfaktor

Mit dem Wert 1914 wird berechnet, welchen Wert die Immobilie in diesem Jahr gehabt hätte. Anschließend lässt sich damit der aktuelle Wiederaufbauwert ermitteln. Dazu wird der Wert 1914 mit dem sogenannten gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. So können Versicherte sicher gehen, stets ausreichend abgesichert zu sein. Denn sollte beispielsweise ein Sturm das Haus komplett zerstören, würde die Versicherung genau die Summe auszahlen, die notwendig wäre, um das Gebäude wieder neu zu erreichen.

Prämienberechnung und Neuwertfaktor

Die Prämienberechnung über den Neuwertfaktor ist sehr wichtig. Würde die Versicherung nur den Verkehrswert eines Gebäudes erstatten, könnten Kunden deutlich zu wenig Geld erhalten, da insbesondere ältere Gebäude im Laufe der Jahre an Wert verlieren.

Wohngebäudeversicherung Test: Welche Testsieger gibt es?

Einen Wohngebäudeversicherung Test gibt es in regelmäßigen Abständen von unterschiedlichen Institutionen. So haben bereits Öko-Test, Focus-Money und die Stiftung Warentest Gebäudeversicherung Testsieger ermittelt. Doch seitdem die Stiftung Warentest zuletzt eine Untersuchung in der zugehörigen Zeitschrift Finanztest veröffentlicht hat, sind schon einige Jahre vergangen (Stand August 2015). Einen aktuelleren Wohngebäudeversicherung Test aus dem Jahr 2014 bietet dagegen Focus-Money in Zusammenarbeit mit der Ratingagentur Franke und Bornberg an. In der Ausgabe 21/2014 wurden die besten Standard- und Top-Tarife gesucht. 109 Angebote standen dabei auf dem Prüfstand. Die Bewertung der Leistungen machten drei Viertel der Gesamtnote aus, die restlichen 25 Prozent entfielen auf den Preis.

Gebäudeversicherung Testsieger bei Focus-Money

Standard-Schutz Top-Schutz
Grundeigentümer „Pro Domo Premium“Waldenburger „Grunddeckung“
GVV Privat „Premium“
Rhion „Wohngebäude – Plus“

Wie schneiden Versicherer im Wohngebäudeversicherung Test der Öko-Test ab?

Öko-Test überprüfte für die Januar-Ausgabe 2015, welche Gebäudeversicherung auch gut vor Elementarschäden schützt. Dabei konnte nur „XXL“ von Interrisk komplett überzeugen. Hausbesitzer, die auf den ergänzenden Schutz bei Elementarschäden verzichten wollen, finden zusätzlich zum Interrisk-Angebot mit „Premium“ und „Komfort inklusive grobe Fahrlässigkeit und Vandalismus“ der Medien-Versicherung sowie „Max-Wohngebäude Premium“ von Maxpool Tarife, die ebenfalls den ersten Rang von Öko-Test verliehen bekommen haben.

Insgesamt weisen die Tester auf ein hohes Sparpotenzial hin. Zwar sollten dabei nie die jeweiligen Leistungen aus den Augen verloren werden. Doch ein genauer Preis-Leistungsvergleich zahlt sich für Interessierte aus.

Wichtig

Obwohl fast jedes Haus in Deutschland gegen Elementarschäden versicherbar ist, sind fast zwei Drittel der Gebäude ohne den zusätzlichen Schutz ausgestattet, so Focus-Money. Grund dafür dürfen die hohen Kosten für die Versicherung in Risikogebieten sein.

Günstige Anbieter und Tarifbeispiele

Interessierte haben die Wahl zwischen vielen verschiedenen Tarifen, die ihr Haus je nach Leistungswunsch absichern. Beliebte Versicherer sind beispielsweise die Allianz, Debeka und R+V. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, welche Leistungen die drei Versicherer unter anderem anbieten. Dabei wird deutlich, dass ein individueller Preis-Leistungs-Vergleich für jeden Hausbesitzer sinnvoll ist. Denn schon allein bei diesen Tarifen ist zu sehen, dass sich die Unternehmen klar darin unterscheiden, ob und wie viel sie leisten.

LeistungAllianz Gebäude- versicherungDebeka Wohngebäude- versicherung „Top“R+V Gebäude- versicherung
Seng- und Schmorschäden-Keine AngabeBis 500 Euro
Hotelkosten+Bis 50 Euro für max. 100 TageBis zu 150 Euro für max. 150 Tage
Grobe FahrlässigkeitBis 10.000 EuroBis 10.000 Eurox
Rohrverstopfungx0,5 Prozent der Versicherungssumme (VS)Bis zu 300 Euro
Gebäude- beschädigung durch EinbruchxKeine Angabex
Wasseraustritt Wasserbett/
Aquarium
-xx
Aufräumarbeiten Bäume-1 Prozent der VSBis zu 5.000 Euro

Beim Gebäudeversicherung Vergleich genaue Angaben machen

Da der Wert des Gebäudes anhand vieler unterschiedlicher Faktoren ermittelt wird, wie der Bauweise und dem -jahr, ist es wichtig, bei einem Gebäudeversicherung Vergleich möglichst genaue Angaben zum Wohneigentum zu machen. Der Wohngebäudeversicherung Rechner listet Interessierten dann eine Reihe von passenden Angeboten auf. Diese können nach Laufzeit, Leistungsumfang, Zahlweise und Selbstbeteiligung gefiltert werden. Dabei fallen die Beiträge bei einer jährlichen Zahlweise in der Regel günstiger aus.

Beim Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt es sich zu überprüfen, wie teuer Extra-Leistungen sind. So kann der Schutz vor elementaren Schäden in manchen Gebieten günstig mitversichert werden. In Anbetracht immer öfter vorkommender schwerer Unwetter, die schon zu zahllosen vollgelaufenen Kellern geführt haben, ist Verbrauchern dieser Extra-Schutz nur anzuraten. Eine normale Gebäudeversicherung zahlt nur bei Wasserschäden, die durch Leitungswasser entstanden sind.

Der Vorteil, die Wohngebäudeversicherung online zu berechnen, liegt darin, schnell und unkompliziert einen Überblick über optimale Tarife zu bekommen. Der Rechner gibt zudem Auskunft über bisherige Testergebnisse. Doch auch eine persönliche Beratung hat ihre Vorteile. So profitieren Kunden von der langjährigen Erfahrung des Beraters sowie dessen Kenntnisse über lokale Besonderheiten.

Nebenkostenabrechnung: Ist die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegbar?

In der Nebenkostenabrechnung darf die Gebäudeversicherung auftauchen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für die Versicherung auf Mieter umlegen darf. Jedoch hat diese Praxis ihre Grenzen. Die Beiträge müssen grundsätzlich wirtschaftlich sein. Zu hohe Kosten etwa aufgrund eines überteuerten Vertrages können daher vom Mieter beanstandet werden. Wenn die Gebäudeversicherung vom Mieter getragen wird, so muss klar erkenntlich sein, wie hoch die Prämie ist und welche Leistungen damit versichert sind. Zusätzlich ist es erforderlich, dass im Mietvertrag genau geregelt ist, welche Positionen in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet werden –also auch explizit die Gebäudeversicherung.

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Ob die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung angegeben und damit steuerlich absetzbar ist, hängt davon ob, wie die Immobilie genutzt wird. Denn nur Unternehmen können die Kosten der Gebäudeversicherung als Betriebsausgabe anrechnen lassen. Somit ist die Versicherung zwar nicht direkt von der Einkommenssteuer absetzbar. Jedoch ist es so indirekt möglich, dass sich die Beiträge steuermindernd auswirken können.

Privatpersonen und Mietern bleibt derweil keine Möglichkeit, die Kosten zur Wohngebäudeversicherung steuerlich abzusetzen. Ausnahmen können jedoch bestehen, wenn ein Wohnraum als Arbeitszimmer genutzt wird. Ist dieser vom Finanzamt anerkannt, können die Prämien anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Im Zweifel empfiehlt es sich jedoch, einen Steuerexperten zu Rate zu ziehen.

Kündigung der Gebäudeversicherung: Fristen beachten

Um die Wohngebäudeversicherung zu kündigen, müssen sich Verbraucher an die Kündigungsfrist der Gebäudeversicherung halten. Die Frist beträgt drei Monate zum Vertragsende. Nach Ende einer festgelegten Vertragslaufzeit verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist dann unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

Versicherungskunden können nicht nur regulär, sondern auch außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt dann ein Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes. Bei der Wohngebäudeversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht in folgenden Fällen:

  • Nach einem Hauskauf bzw. Erwerb einer Immobilie
  • Bei Beitragserhöhungen ohne Anpassung der Leistungen
  • Nach einem Schadensfall

Wurde ein Schaden reguliert, haben nicht nur Versicherte die Möglichkeit, ihrer Gebäudeversicherung zu kündigen. Auch der Versicherer selbst kann dies tun.

Aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Immobilie geerbt wird.

Wichtig

Versicherte sollten eine Kündigung vonseiten der Versicherung vermeiden. Denn oftmals fällt es danach schwerer, einen neuen Anbieter zu finden. Die Kündigung sollte möglichst von Kundenseite aus erfolgen. Ist dies nicht der Fall, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, mit dem Versicherer neu zu verhandeln, um das Vertragsende zu vermeiden.

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Ihr Weg zur günstigen Gebäudeversicherung

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