Krankentagegeldversicherung
Abgesichert gegen Verdienstausfall
Eine Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn eine Krankheit längere Zeit anhält. Denn selbst für Arbeitnehmer kommt es nach sechs Wochen zu finanziellen Einbußen. Für Selbständige und Freiberufler stellt eine Krankheit und Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit schon ab dem ersten Tag einen wirtschaftlichen Verlust dar. Ein Krankentagegeld sorgt für Schutz.
Das leistet eine Krankentagegeldversicherung
Dauert eine Krankheit mehr als nur ein paar Tage an, dann kann dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Denn als Arbeitnehmer erhält man beispielsweise sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach gibt es allerdings nur ein reduziertes Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf ein solches Krankengeld. Sie müssen zudem bereits ab dem ersten Krankheitstag finanzielle Einbußen hinnehmen, da sie keinen Arbeitgeber haben, der sie in den ersten Krankheitswochen unterstützt. Während sich eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit dabei meist problemlos überbrücken lässt, geraten viele Selbständige schon nach zwei Wochen in eine existenzbedrohende Lage. Ein privates Krankentagegeld bietet Schutz.
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab einem vereinbarten Zeitpunkt, beispielsweise dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, ein Tagegeld in gewünschter Höhe aus.
Die Versicherungsbeiträge sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem ab welchem Krankheitstag das Krankentagegeld gezahlt wird und wie hoch es ausfallen soll. Umso früher ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger fallen die Prämien aus. Allerdings sollte gewährleistet werden, dass das Krankentagegeld mit wachsendem beruflichen Erfolg ohne Probleme angepasst werden kann.
Achtung:
Nicht zu verwechseln ist das Krankentagegeld mit der sogenannten Krankenhaustagegeldversicherung. Dabei handelt es sich nicht um einen finanziellen Ausgleich von fehlendem Einkommen bei Krankheit. Das Krankenhaustagegeld soll vielmehr die Mehrausgaben bei einem Krankenhausaufenthalt abdecken. Als Schutz vor Krankheit für Selbständige, Freiberufler und gutverdienende Arbeitnehmer ist sie gänzlich ungeeignet.
Ist die Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Ob die Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist, hängt ganz von der persönlichen beruflichen Situation ab. Als empfehlenswert gilt die Versicherung, wenn der finanzielle Ausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit nicht anderweitig, beispielsweise durch die Unterstützung des Partners, abgedeckt werden kann. Um im Vorfeld zu überprüfen, was eine andauernde Krankheit für Auswirkungen hat, sollte zuerst geklärt werden, welche Ansprüche man im Krankheitsfall hat.
1. Lohnfortzahlung
Die Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall steht Arbeitnehmern zu, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit entstanden ist sowie nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde. Das heißt, wer beispielsweise infolge einer medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperation krankgeschrieben wird, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer sich hingegen erkältet oder gar einen Lungenentzündung zuzieht, kann bei vorliegendem Krankenschein Ansprüche bis zu sechs Wochen am Stück geltend machen. Dies gilt auch bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende. Selbständige und Freiberufler erhalten selbstverständlich keine Lohnfortzahlung. Sie sind daher bereits in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit finanziell stark belastet.
2. Krankengeld
Nach sechs Wochen besteht bei andauernder Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird wie das private Krankentagegeld auf Grundlage des zu erwartenden Tageseinkommens berechnet. Dabei werden 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens für eine Dauer von maximal 72 Wochen für den gleichen Krankheitsfall gezahlt. Selbständige können auch Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben – wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und darüber hinaus einen um 0,6 Prozentpunkte erhöhten Versicherungsbeitrag leisten. In diesem Fall erhalten sie ebenfalls ab dem 43. Krankheitstag 70 Prozent ihres sonstigen Tageseinkommens als Krankentagegeld, jedoch maximal 96,25 Euro kalendertäglich. Das sind höchstens 2.534,50 Euro pro Monat. Der Anspruch erlischt, wenn ein Selbständiger nichts verdient bzw. Verlust macht.
Außerdem wichtig für Selbständige zu wissen:
Das gesetzliche Krankengeld unterliegt im Gegensatz zur privaten Krankentagegeldversicherung dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, die Leistungen aus dem Krankengeld sind zwar steuerfrei. Allerdings kann das gesetzliche Krankengeld für das betreffende Jahr die Steuersätze für andere Einkommen erhöhen. Leistungen aus der privaten Krankenversicherung oder dem privaten Krankentagegeld sind davon nicht betroffen.
Ergänzung der gesetzlichen Leistungen durch private Krankentagegeldversicherung
Insbesondere für Selbständige und Freiberufler stellt längere Krankheit ein hohes finanzielles Ausfallrisiko dar. Eine private Krankentagegeldversicherung bietet oftmals die einzige Möglichkeit, sich davor angemessen zu schützen. Auch gutverdienende Arbeitnehmer sollten überlegen, ob sich für sie eine private Vorsorge ab dem 43. Krankheitstag auszahlt. Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließen möchte, muss sich dafür in der Regel allerdings einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Es gibt zwar die Möglichkeit eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Dies ist jedoch meist nur für Arbeitnehmer in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis möglich.
Je nach dem persönlichen Bedarf gibt es für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler sehr unterschiedliche Tarife zum Krankentagegeld. In Tests zu Krankentagegeldversicherung werden daher die Angebote der Versicherer anhand unterschiedlicher Modellkunden untersucht.
Krankentagegeldversicherung Test
Zum Krankentagegeld gibt es nur selten Tests. Allerdings hat die Stiftung Warentest im Jahr 2013 einen großen Krankentagegeldversicherung Test für gutverdienende, freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Selbständige bzw. Freiberufler veröffentlicht (Finanztest Ausgabe 7/2013). Dabei wurden für die Freiberufler Tarife ab dem 15. und dem 22. Krankheitstag untersucht. Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Krankheitswochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und erst danach ein reduziertes Krankengeld. Daher wurden bei ihnen Tarife ab dem 43. Krankheitstag berücksichtigt. Da Versicherte auch ganz verschiedene Ansprüche an die Höhe der Leistungen im Krankheitsfall haben, wurden unterschiedliche Tagegelder berücksichtigt.
Testsieger Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist, kann den finanziellen Verlust bei Bezug von Krankengeld schon sehr günstig ausgleichen. Für ein Tagegeld von 30 Euro zahlen gesunde, 32-jährige Arbeitnehmer bei den acht mit „gut“ bewerteten Tarifen zwischen acht und elf Euro monatlich. Ein Anbieter, der sich laut Ansicht der Test durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnet, ist die Pax-Familienfürsorge.
Krankentagegeld Testsieger für Selbständige
Bei den Selbständigen-Tarifen für das Krankentagegeld wurden im Test ebenfalls für einen 32-jährigen Modellkunden Angebote mit einer Leistung von 130 Euro ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit bzw. 40 Euro ab dem 15 Krankheitstag untersucht. In beiden Bereichen konnte sich die Bayerische Beamten Krankenkasse mit dem einzigen sehr guten Angebot (TAF22/130 bzw. TAF15/40) als Testsieger durchsetzen. Darüber hinaus gibt es mehrere gute Angebote für Selbständige.
Testsieger 130 Euro ab 22. Tag
- Bayerische Beamten Krankenkasse – TAF22/130
- Pax-Familienfürsorge – T22/130
- Alte Oldenburger – KTS 3/130
Testsieger 40 Euro ab 15. Tag
- Bayerische Beamten Krankenkasse – TAF15/40
- Alte Oldenburger – KTS 2/40
- VGH – KTG-S 2/40
- Pax-Familienfürsorge – T15/40
Gerade bei den Selbständigen, die höhere Leistungen benötigen um auch im Krankheitsfall finanziell gut aufgestellt zu sein, wird deutlich, welche Beitragsunterschiede es bei vergleichbarer Leistung gibt. So variieren die Monatsbeiträge bei der Leistung ab dem 22. Krankheitstag zwischen 57 Euro und 142 Euro monatlich. Bei den Tarifen ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit belaufen sich die Prämien auf 26 Euro bis 64 Euro. Ein genauer Vergleich der Angebote zur Krankentagegeldversicherung ist also notwendig, um eine gute und preiswerte Police zu finden.
Anbieter der Krankentagegeldversicherung
Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen, wie DAK, AOK, TK, Barmer, usw. zahlen zwar das Krankengeld an Anspruchsberechtigte. Häufig entsteht aber spätestens nach den ersten sechs Wochen Krankheit zusätzlicher finanzieller Bedarf. Daher sollten gesetzlich Versicherte überprüfen, ob sie durch Wahltarife bei der Krankenkasse ein zusätzliches Krankengeld bzw. Krankentagegeld vereinbaren können. Daneben gibt es natürlich zahlreiche private Versicherungen, die Selbständigen, Freiberuflern und freiwillig gesetzlich Versicherten erweiterte finanzielle Sicherheit geben.
Vergleich der Krankentagegeldversicherung
Neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis und einer ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall sollte ein gutes Krankentagegeld einige Vertragsbestandteile enthalten. Dazu gehört beispielsweise eine Nachversicherungsgarantie. Diese ermöglicht eine spätere Anpassung der Versicherungsleistung, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Ebenfalls ist es ratsam darauf zu achten, ob die Versicherung auch schon bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit leistet, also wenn beispielsweise ein selbständiger Handwerker aufgrund eines Armbruchs den Hauptbestandteil seiner beruflichen Tätigkeit zeitweise nicht mehr ausüben kann. Mit einem Krankentagegeld Vergleich durch einen Experten lassen sich die Verträge hinsichtlich solcher Zusatzleistungen bereits im Vorfeld überprüfen.
Weitere gesetzliche Regelungen zum Krankengeld und Krankentagegeld
Neben den bereits genannten Anspruchsvoraussetzungen gibt es eine Reihe von Fragen rund um das gesetzliche Krankengeld, die insbesondere Selbständige und Freiberufler berücksichtigen sollten. So haben Arbeitnehmer bei der Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren pro Jahr 10 Tage Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Alleinerziehende erhalten diese Lohnersatzleistung bei Betreuung des Kindes im Krankheitsfall sogar 20 Tage lang. Auch freiwillig versicherte Selbständige mit Krankengeldanspruch können das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, allerdings erst nach sechs Wochen.
Sowohl der Bezug von normalen Krankengeld als auch von Kinderkrankengeld muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Zwar ist das Krankengeld nicht steuerpflichtig. Aber es wirkt sich gegebenenfalls auf die Besteuerung anderer Einkünfte aus (Progressionsvorbehalt). Das private Krankentagegeld ist steuerfrei.
Weitere Fragen, beispielsweise wie hoch ein privates Krankentagegeld ausfallen sollte um ausreichend Schutz zu bieten, lassen sich am besten bei einer persönlichen Beratung durch einen Experten klären.
Ihr Weg zur günstigen Krankentagegeldversicherung


