Pflegeversicherung
Gegen die Versorgungslücke absichern
Mit einer privaten Pflegeversicherung lassen sich die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung sinnvoll ergänzen. Denn obwohl jeder Bürger bei Pflegebedürftigkeit Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung erhält, lassen sich die tatsächlichen Pflegekosten damit kaum abdecken. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, privat für die stationäre oder häusliche Pflege vorzusorgen.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Beitrag und Leistungen
Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte sind über die Pflegepflichtversicherung in Deutschland vor den anfallenden Kosten bei einer Pflegebedürftigkeit teilweise geschützt. Das bedeutet, zusätzlich zum jeweiligen Krankenkassenbeitrag beziehungsweise der Krankenversicherungsprämie wird ein Beitrag zur Pflegeversicherung fällig. Dafür erhalten Versicherte im Gegenzug bei Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der Pflegekasse. Wie hoch diese ausfallen, ist abhängig von Art der Pflege und dem Pflegegrad.
Derzeit beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung für Rentner und freiwillig Versicherte 2,55 Prozent des Einkommens. Beihilfeberechtigte sowie Arbeitnehmer zahlen 1,275 Prozent – bei Arbeitnehmer zahlt auch derArbeitgeber noch einmal 1,175 Prozent. Wer das 23. Lebensjahr vollendet hat und kinderlos ist, zahlt den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose von 0,25 Prozent. Arbeitnehmer in Sachsen tragen aufgrund einer Sonderregelungzudem einen höheren Anteil des Beitragssatzes. Sie zahlen 1,775 Prozent ihres Einkommens in die Pflegeversicherung ein, während der Arbeitgeberanteil im Freistaat bei nur 0,775 Prozent liegt.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, muss keine Beiträgezur Pflegeversicherung leisten und ist dennoch abgesichert.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist jedoch nur eine Teilkaskoversicherung. Das bedeutet, dass es vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung den finanziellen Bedarf bei ambulanter oder stationärer Pflege vollständig abdecken. Vielmehr müssen Pflegebedürftige die Differenz aus ihrem sonstigen Einkommen, zum Beispiel ihrer Altersrente beziehungsweise ihrem Vermögen, bestreiten. Diese Regelung stellt für viele Pflegebedürftige aber eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Denn es ist nicht gesagt, dass Rente oder Ersparnisse tatsächlich ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Schließlich fallen gerade bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen weiterhin Ausgaben für Miete, den Unterhalt des Hauses, Lebensmittel, Heizkosten, etc. an. Die Gefahr einer Versorgungslücke durch die Pflege droht.
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Wie viel Pflegegeld gibt es ab welchem Pflegegrad?
Pflegestufe | Private Pflege (Angehörige) | Ambulanter Pflegedienst | Pflege, vollstationär |
---|---|---|---|
1 | 244 Euro | 468 Euro | 1.064 Euro |
2 | 458 Euro | 1.144 Euro | 1.330 Euro |
3 | 728 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Auch wenn die häusliche Pflege nicht durch einen Pflegedienst, sondern durch Angehörige erfolgt, reicht die Unterstützung durch die Pflegekasse in der Regel nicht aus. Übernimmt beispielsweise der Sohn oder die Tochter die Betreuung des Pflegebedürftigen, entsteht dem Kind häufig ein Einkommensausfall sowie zusätzliche Kosten zum Beispiel für Fahrten mit Auto oder Bahn.
Sollte sich der Pflegebedürftige entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, müssen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse für die Pflege ebenfalls aufgestockt werden. Deshalb wird empfohlen, sich privat gegen das Risiko Pflegebedürftigkeit abzusichern. Im Rahmen einer privaten Pflegezusatzversicherung zahlen Verbraucher monatliche Beiträge in die Versicherung ein und erhalten, wenn sie tatsächlich auf Pflege angewiesen sein sollten, ein vereinbartes Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig von der Art der Pflegevorsorge und dem Pflegegrad des Versicherten.
Pflegezusatzversicherung: Diese Formen der privaten Pflegeversicherung gibt es
Wer sich privat gegen Pflegebedürftigkeit absichern möchte, muss sich zuerst entscheiden, welche Form der Zusatzversicherung dazu genutzt werden soll. Denn die Pflegeversicherung gibt es in verschiedenen Varianten:
- Pflegetagegeldversicherung: Die Pflegetagegeldversicherung ist am beliebtesten und meist die sinnvollste Variante. Mit der Versicherungsgesellschaft wird ein Pflegetagegeld vereinbart, das bei Pflegebedürftigkeit für jeden Tag ausgezahlt wird. Beim Abschluss dieser Versicherung sollte beachtet werden, dass das Pflegetagegeld in der Regel für den höchsten Pflegegrad gilt. Liegt Pflegegrad 1 bis 4 vor, wird meist nur ein prozentualer Anteil geleistet. Seit 2013 ist die Pflegetagegeldversicherung auch als staatlich geförderte Variante, genannt Pflege-Bahr (siehe unten), verfügbar.
- Pflegekostenversicherung: Bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung werden im Pflegefall die entstehenden Kosten anteilig zu einem fest vereinbarten Prozentsatz übernommen. Auch hier können die Leistungen abhängig vom Pflegegrad variieren. Die Pflegekostenversicherung ist vor allem für Menschen sinnvoll, die wissen, dass sie bei einem Pflegebedarf nicht von Angehörigen, sondern in einem Pflegeheim beziehungsweise durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden.
- Pflegerentenversicherung: Die Pflegerentenversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente aus. Im Gegensatz zur Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung, die beide als Formen der Krankenzusatzversicherung gelten,handelt es sich hierbei um eine Variante der Lebensversicherung. Pflegerentenversicherungen sind allerdings häufig vergleichsweise teuer und eignen sich in der Regel nur dann, wenn sie als Zusatz zu einer anderen Versicherung, etwa einer privaten Altersvorsorge abgeschlossen werden.
Welche Form der Pflegeversicherung sinnvoll für die persönliche Situation ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Allerdings lassen sich sowohl Kosten als auch Leistungen der Pflegetagegeldversicherung am einfachsten kalkulieren. Zudem hat diese Form der privaten Absicherung den Vorteil, dass die Zahlungen unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten gezahlt werden. Wenn die Pflege beispielsweise sowohl durch Angehörige als auch durch einen Pflegedienst erfolgt, ist es zudem einfacher, den finanziellen Ausgleich zu verteilen.
Pflege-Bahr: Die geförderte Pflegevorsorge
Im Januar 2013 wurde der sogenannte Pflege-Bahr eingeführt. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung. Bei einem Mindesteigenbetrag von 10 Euro monatlich steuert der Staat 60 Euro jährlich hinzu. Das besondere beim Pflege-Bahr: Es herrscht ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dassdie Versicherer in diesem Tarif niemanden aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen dürfen.
Das hat allerdings zur Folge, dass beim Pflege-Bahr in der Regel im Verhältnis zu den Beiträgen im Pflegefall nur geringe Leistungen gezahlt werden. Zwar gilt bei Pflegegrad 5 eine Mindestleistung von 600 Euro. Das reicht aber meist nicht aus, um die Versorgungslücke zu schließen. Der Pflege-Bahr ist daher längst nicht für alle Menschen geeignet. Sehr junge Menschen, die durch den frühen Versicherungsbeginn mit höheren Leistungen rechnen können, profitieren gegebenenfalls vom Pflege-Bahr. Ansonsten ist die staatlich geförderte Pflegevorsorge vor allem Menschen anzuraten, die aufgrund von Vorerkrankungen bei der klassischen Pflegetagegeldversicherung keine Aussicht auf einen Vertrag haben.
Pflegeversicherung Test
Es werden immer wieder Pflegeversicherung Tests veröffentlicht, die Verbrauchern die Suche nach einem geeigneten Tarif zur Vorsorge bei Pflege erleichtern sollen. Vor allem Tests zur Pflegetagegeldversicherung stehen dabei im Fokus. Seit Einführung des Pflege-Bahrs werden zudem geförderte und ungeförderte Tarife sowie Kombi-Policen häufig gegenübergestellt.
In der Mehrheit der Pflegezusatzversicherung Test wurden Tarife mit Pflege-Bahr-Förderung allerdings negativ bewertet. Die Kritik der Experten: Oftmals seien die Tarife gemessen an ihren Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu teuer. Im Gegenzug bieten viele Policen auch einfach zu geringe Zahlungen im Pflegefall, um damit tatsächlich die Versorgungslücke durch die Kosten der Pflege auszugleichen. So kam die Stiftung Warentest sowohl 2013 (Finanztest 5/2013) als auch 2015 (Finanztest 5/2015) zu dem Ergebnis, dass die Pflege-Bahr-Tarife im Test durchfallen.
Beim aktuellsten Test können daher nur die ungeförderte Württembergische Pflegeversicherung (PTPU) sowie die Pflegeversicherung der HanseMerkur (PA) als Testsieger überzeugen.
Auch die Zeitschrift €uro hat im Jahr 2015 einen Pflegeversicherung Test durchgeführt. Hierbei wurden die geförderten Pflegeversicherungen allerdings nicht negativ bewertet. Laut der Tester gab es sogar sechs Tarife, die sich als Testsieger durchsetzen können:
- HanseMerkur „PB“
- R + V „R + V Pflege FörderBahr (PKB)“
- Central „central.pflege“
- Envivas „Pflege Aktiv“
- BBKK „Förder Pflege“
- Union „Förder Pflege“
Daneben wurden auch Kombi-Tarife für die Pflege untersucht. Diese bestehen aus einem geförderten und einen ungeförderten Anteil. Die HanseMerkur kann sich auch in diesem Bereich mit dem Tarif „PA“ an die Spitze der Bewertung setzen. Ebenfalls mit der Bestbewertung „sehr gut“ schnitten die LVM („PTG/PZT-Komfort“) und die Allianz Pflegeversicherung „PflegeBahr (PZTG02) + PflegetagegeldBest (PZTB03)“ ab. Die Allianz Pflegeversicherung funktioniert dabei wie die Angebote vieler Versicherer: So haben die Verbraucher die Möglichkeit zwischen beidem zu wählen und auf diese Weise je nach Bedarf für die Pflege vorzusorgen.
Pflegeversicherung im Vergleich
Während Tests von Stiftung Warentest und Co. einen guten ersten Eindruck über verfügbare Tarifvarianten geben können, sollte vor dem Abschluss einer Police ein individueller Pflegeversicherung Vergleich stehen. Denn abhängig von persönlichen Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen, finanziellem Bedarf, etc. eignen sich ganz unterschiedliche Policen zur finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Zwar ist die Pflegetagegeldversicherung die verbreitetste Form der Vorsorge für Pflege. Das heißt allerdings nicht, dass sich nicht auch eine Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung im persönlichen Fall eignen können. Menschen, die bereits einige Vorerkrankungen vorweisen, sind wahrscheinlich am besten mit einem Pflege-Bahr-Tarif beraten. Denn hierbei dürfen die Versicherer niemanden aufgrund des Gesundheitszustands ablehnen.
Ein Pflegeversicherung Experte kann dabei helfen, die individuelle Vorsorge für die Pflege zu planen und einen Tarif zu finden, der ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Bei einem solchen Pflegezusatzversicherung Vergleich werden gezielt geeignete Tarife hinsichtlich der individuellen Faktoren gegenübergestellt und so das beste Angebot für das Pflegegeld ausgewählt.
Änderung durch die Pflegereformen: Pflegegrade statt Pflegestufen
Mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen in den Jahren 2013 und 2015 wurde die Situation der pflegebedürftigen Menschen sowie der Angehörigen und Dienstleister, die die Pflege durchführen, gestärkt.
Nachdem bereits zum Jahresanfang 2015 Pflegeleistungen erhöht wurden, folgten mit der Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2017 Leistungsausweitungen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bei diesem steht die Selbstständigkeit eines Menschen im Fokus der Pflegebegutachtung. Zuvor hing der Pflegebedarf im Wesentlichen vom jeweiligen Zeitaufwand ab. Das hatte zur Folge, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen besser berücksichtigt wurden. Denn diese haben mehr Schwierigkeiten bei der Bewältigung konkreter Aufgaben wie sich anziehen, waschen und einkaufen, als Menschen mit einer geistiger Erkrankung wie Demenz.
Durch die neue Definition von Pflegebedürftigkeit gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Personen, die vor 2017 schon Leistungen von der Pflegekasse erhalten haben, wurden automatisch in das neue System überführt. Dabei gilt eine „+1“-Regelung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Wer beispielsweise in der Pflegestufe 2 war, hat nun Pflegegrad 3. Bei Personen, die aufgrund geistiger Erkrankungen auf Pflege angewiesen sind, gilt eine „+2“-Regelung. Alle anderen Menschen, die ab 2017 erstmals Geld von der Pflegekasse bekommen wollen, müssen einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen und werden von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung mithilfe eines neuen Begutachtungsverfahrens hinsichtlich ihres Pflegebedarf geprüft.
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