Zahnzusatzversicherung
Wichtige Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte
Entscheiden Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung, sagen Sie endgültig „Nein“ zu teuren Zahnarztrechnungen. Egal ob Zahnersatz oder Zahnbehandlung, mit dieser Zusatzversicherung stocken Sie den Grundschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erheblich auf. Da es unterschiedliche Formen von Zahnzusatzversicherungen gibt, ist es ratsam, sich vorab über die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten zu informieren.
Allgemeines zur Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung, auch Zahnversicherung genannt, ist die beliebteste Zusatzversicherung in Deutschland, mit der gesetzlich Krankenversicherte ihren Krankenversicherungsschutz ergänzen. Auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung kann es sich auszahlen, sich mit der Versicherung vor hohen Kosten etwa für Zahnersatz zusätzlich abzusichern. Allerdings stehen ihnen nur wenige Anbieter zur Auswahl, da die meisten die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Grundvoraussetzung machen.
Für Kassenpatienten ist eine Zahnzusatzversicherung sehr sinnvoll. Denn die Krankenkasse erstattet bei zahnärztlichen Behandlungen lediglich einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die festgelegte Regelversorgung. Der Zuschuss erhöht sich auf maximal 65 Prozent, wenn Versicherte ihr Bonusheft regelmäßig pflegen. Die Zuzahlung der Krankenkasse ändert sich nicht, auch wenn sich Patienten beispielsweise einen höherwertigen Zahnersatz oder Füllungen aus Keramik wünschen. Je besser die Behandlung beim Zahnarzt im Vergleich zur Regelversorgung ist, desto teurer wird sie.
Selbst wenn Ihnen eine Standardbehandlung ausreicht, kommen bei einer Zahnersatz-Behandlung erhebliche Kosten auf Sie zu. Damit diese kein riesiges Loch in Ihre Haushaltskasse reißen oder Sie sogar in ernsthafte finanzielle Probleme bringen, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll.
Die Zahnzusatzversicherung gibt es in verschiedenen Formen:
- Mit oder ohne Altersrückstellungen: Bei vielen Zahnzusatzversicherungen zahlen Versicherte mehr als sie anhand der Leistungen müssten. Mit dem Überschuss wird ein Puffer aufgebaut, der größere Beitragssprünge im fortgeschrittenen Alter abfedert. Bildet eine Zahnversicherung keine Altersrückstellung, ist diese beim Abschluss im Vergleich zur anderen Variante günstiger. Allerdings können die Beiträge im Alter deutlich ansteigen.
- Mit oder ohne Gesundheitsprüfung: In der Regel gehört zu jeder Zusatzversicherung die Abfrage des Zustands der Zähne. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist eher eine Ausnahme und aufgrund der fehlenden Risikoabfrage teurer als eine Versicherung mit Gesundheitsprüfung.
- Zahnersatz oder Zahnbehandlung abdecken: Viele Versicherer bieten Tarife an, die sowohl bei Zahnersatz als auch bei Zahnbehandlungen, beispielsweise einer Wurzelbehandlung, zahlen. Alternativ können Sie nur einen Bereich zusätzlich absichern. Da es beim Zahnarzt vor allem dann teuer wird, wenn fehlende Zähne ersetzt werden müssen, ist es sinnvoller, sich die Kostenerstattung für Implantate, Brücken und Co. zu sichern.
- Mit oder ohne Wartezeit: Normalerweise müssen Sie nach Versicherungsabschluss eine bestimmte Zeit abwarten, ehe Sie Leistungen beanspruchen können. Meist sehen die Versicherer eine Wartezeit von acht Monaten vor. Mittlerweile gibt es aber auch Anbieter, die sofort leisten. Hier sollten Sie jedoch genau darauf achten, was die Versicherungsgesellschaft zu welchem Preis etwa bei Zahnersatz bietet.
Kann eine Zahnversicherung auch mit fehlenden Zähnen abgeschlossen werden?
Bei einer Zahnzusatzversicherung können fehlende Zähne mitversichert werden – allerdings nicht bei jedem Anbieter. Versicherungen, die keine Gesundheitsfragen stellen, schließen den Versicherungsschutz in der Regel aus. Andere Versicherungsunternehmen versichern fehlende Zähne beziehungsweise den dafür notwendigen Zahnersatz zwar mit, dafür müssen Kunden jedoch einen Aufschlag zahlen oder die sogenannte Zahnstaffel wird angepasst. Mit dieser wird die Kostenerstattung in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss bis zu einem bestimmten Betrag gedeckelt.
Wird in der Gesundheitsprüfung nach fehlenden Zähnen gefragt, sind dabei die Zahnlücken zu verstehen, die noch nicht mit einer Brücke oder ähnlichem geschlossen wurden. Auch fehlende Weisheits- oder Milchzähne sowie Zähne, die zum Lückenschluss gezogen wurden, brauchen normalerweise nicht angegeben werden.
Oftmals lassen sich viele Tarife finden, die drei oder weniger fehlende Zähne mitversichern. Gibt es mehr Lücken, wird es jedoch deutlich schwieriger.
Was leistet eine Zahnzusatzversicherung?
Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung können recht unterschiedlich ausfallen. Kieferorthopädie wird in den meisten Fällen nur bei versicherten Kindern übernommen, Erwachsene müssen kieferorthopädische Behandlungen beziehungsweise eine Zahnspange dagegen in der Regel auch mit Zahnversicherung selbst zahlen.
Je nach Anbieter unterscheidet sich die Höhe der Erstattung bei Zahnersatz. Ob Krone, Inlay oder Implantat: Einer Untersuchung der Stiftung Warentest zufolge leisten manche Zahnzusatzversicherungen bis zu 100 Prozent der verbliebenen Kosten nach Abzug der Kassenleistung. Gleiches gilt, wenn Sie vereinbart haben, dass die Versicherung auch bei Zahnbehandlungen wie einer Wurzelbehandlung oder professionellen Zahnreinigung zahlt.
Ein Beispiel zeigt, wie viel Sie beim Zahnarzt sparen können, wenn Sie entsprechend vorgesorgt haben: Für den Befund „1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“ sieht die gesetzliche Krankenversicherung als Regelversorgung eine Nichtedelmetall-Legierung-Krone vor. Sie entscheiden sich stattdessen für die optisch schönere vollverblendete Metall-Keramik-Krone. Die Gesamtkosten für Material, Labor und Zahnarzt belaufen sich auf 560 Euro. Ihre Krankenkasse zahlt maximal rund 184 Euro. Bleiben 376 Euro, die Sie selbst zahlen müssten, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, die Ihren Eigenanteil deutlich verringert.
Ihr Weg zur günstigen Zahnzusatzversicherung



Zahnzusatzversicherung für Kinder
Eine Zahnversicherung für das eigene Kind ist nicht wegen den Leistungen bei Zahnersatz, sondern vor allem wegen der Kostenerstattung bei Kieferorthopädie eine Überlegung wert. Wichtig ist allerdings, dass die Versicherung abgeschlossen wird, bevor der Zahnarzt Handlungsbedarf erkannt hat. Je früher die Zahnzusatzversicherung vereinbart wird, desto besser ist dies. Je nach Tarif zahlt der Versicherer bereits bei geringfügigen Fehlstellungen. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dagegen erst ab einem bestimmten Fehlstellungsgrad für einen Teil der Behandlungskosten auf.
Zahnzusatzversicherungen im Test
Eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden, ist angesichts der großen Angebotsvielfalt nicht einfach. Sie sollten sich daher vorab bewusst machen, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind. Versicherte bestimmter Krankenkassen können darüber hinaus eine gesonderte Zahnzusatzversicherung abschließen, etwa Mitglieder der TK (Techniker Krankenkasse).
Aktuelle Testsieger hat ein Vergleich der Stiftung Warentest hervorgebracht. Von den 209 Versicherungen bewerteten die Experten gleich 66 mit einer sehr guten Note. Zu den Tarifen mit der besten Bewertung zählen beispielsweise
- DFV mit „DFV-Zahnschutz Exklusiv“
- DKV mit „KDTP100“
- DKV mit „KDTP100+KDBE“
- Hallesche mit „Giga.Dent“ sowie mit „DentZE.100“ und der jeweiligen Kombination mit „DentPro.80“ und „DentZB.100“
Ein 43-jähriger Modellkunde zahlt für diese Zahnzusatzversicherungen laut Stiftung Warentest zwischen 18 Euro und 46 Euro im Monat.
Neben diesem Zahnzusatzversicherung Test gibt auch die sogenannte Waizmanntabelle einen guten Überblick über empfehlenswerte Angebote.
Welche Zahnzusatzversicherung hilft sofort?
In der Regel hilft Ihnen die Zahnzusatzversicherung nur, wenn eine Behandlung an Ihren Zähnen nach einer bestimmten Wartezeit notwendig wird. Einige Anbieter bieten jedoch auch Tarife an, die sofort leisten. Das bedeutet, Sie können die Zahnzusatzversicherung noch abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Bei diesen Tarifen sollten Sie allerdings genau die Leistungen überprüfen. Verdoppelt die Versicherung lediglich den gesetzlichen Zuschuss zur Regelversorgung, beispielsweise bei Zahnersatz, müssen Sie immer noch einen großen Teil der Behandlung selbst zahlen. Hier ist es ratsam, die Ausgaben für die Versicherung mit den Behandlungskosten gegenüberzustellen. Sinnvoller ist es in der Regel, sich rechtzeitig um die Versicherung zu kümmern.
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